Allgemeine
Geschäfts­bedin­gungen

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeberin bzw. Auftraggeber und Obrist und Partner (nachfolgend «Agentur» genannt). Sie sind nur gültig, wenn sie der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

2. Leistungen

Die Agentur erbringt konzeptionelle, gestalterische, organisatorische, ausführende und administrative Leistungen.

3. Treuepflicht

Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

4. Nutzungsrecht

Mit der vollständigen Begleichung des Honorars geht das Nutzungsrecht für unsere Arbeit auf die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über. Für enthaltenes Bildmaterial gilt das Nutzungsrecht der jeweiligen Quelle.

5. Daten

Die Agentur ist verpflichtet, Daten für die Dauer von einem Jahr nach Fertig­stellung bzw. Ablieferung aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung der Auftrag­geberin bzw. des Auftrag­gebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Wünscht die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber offene Daten, werden diese jederzeit und unter Verrechnung des Aufwandes bereitgestellt, vorausgesetzt, das Projekt ist vollständig bezahlt.

6. Honorar

Auftragsvorbesprechung: In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.
Richtofferte und Honorarabrechnung: Unser Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Stundenansatz für die Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen.
Mehraufwand: Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

7. Haftung

Für Fehler wird bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Realersatz bis zur Höhe des Honorars geleistet. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen. Beanstandungen an Teilen oder Teil­lieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

8. Schlussbestimmung

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.